SemTix Zuschuss


Wer bekommt es?

Der/die Antragsteller/in muss nachweisen, dass ein finanzieller Härtefall vorliegt. Wenn
das durchschnittliche Monatseinkommen des Studis in den letzten
sechs Monaten 812,00 € nicht überstiegen hat(bei gesetzlich studentisch Krankenversicherten 934€), liegt ein solcher Härtefall vor.

Was bekommst du?

Der im Rahmen des Semesterbeitrags eingezogene Beitrag zum Semesterticket wird zu 50 % gefördert.

Was muss ich dafür tun?

Zwei Dinge:

1.Dafür muss ein Antrag auf Feststellung eines finanziellen Härtefalls 

ZUM FORMULAR

bei asta-soziales@europa-uni.de mit folgenden Unterlagen eingesendet werden:

  • 1. Immatrikulationsbescheinigung für das WiSe 23/24
    2. eine Kopie des Personalausweises
    3. ggf. Nachweise über Miete und Krankenversicherung
    4. ggf. Nachweise über Einkünfte:
     Eigene Einkünfte sind nachzuweisen durch
    – Einkommensnachweise (z.B. BAföG-Bescheid, Entgeltnachweise, Rentenbescheide,
    Wohngeld u.ä.)
    – Nachweise über das Vermögen (z. B. geschwärztes Kontoauszug u.ä.)

Der AStA überprüft den Antrag und, wenn der Antrag bewilligt wurde, schickt der AStA einen Bescheid.

Dann bekommt der Studi 12 Monate lang einen Anspruch auf den Semesterticket Zuschuss und auf den Lernmittelzuschuss

2. Dann müssen für den Semesterticket-Zuschuss eine Kopie des Semestertickets und der Bescheid, der den finanziellen Härtefall feststellt, an asta-finanzen@europa-uni.de geschickt werden.

Diese Unterlagen müssten im Wintersemester bis zum 01.12. und im Sommermester bis zum 01.06. eingereicht werden, damit dann die Auszahlung für den Semesterticket-Beitrag des jewiligen Semesters erfolgen kann.

ZUM FORMULAR

HINWEIS: Wenn der Link auf Mobilgeräten nicht anklickbar ist, kannst du diesen hier kopieren und in deinen Browser einfügen: https://www.asta-viadrina.de/wp-content/uploads/2023/11/finanzielles-Haertefall-Antrag.pdf