Initiativförderung


Liebe Antragsteller und Antragsstellerinnen!

Mit der Initiativförderung unterstützt die Studierendenschaft studentische Gruppen der Viadrina, die sich längerfristig und eigenverantwortlich für die Gestaltung und Durchführung selbstgewählter Themen einsetzen.

Hier zu können einmal jährlich finanzielle Mittel beantragt werden.

Beantragung
Die Förderung richtet sich nach der Richtlinie zur Förderung studentischer Initiativen, die ihr auf unserer Website einsehen könnt. Gemäß dieser Richtlinie kann ein Antrag auf Initiativförderung für das folgende Haushaltsjahr bis zum 30. April eines Jahres bei dem Referat für Verwaltung eingereicht werden (postalisch und bitte auch digital an asta-verwaltung@europa-uni.de). Das Referat ist auch euer Ansprechpartner in allen Belangen bezüglich der Initiativförderung und wird euch gerne bei etwaigen Rückfragen Auskunft geben.

Dem Antrag ist eine ausführliche Initiativenbeschreibung, eine Antragsbegründung, sowie ein Finanzplan für das beantragte Haushaltsjahr beizufügen.

Abrechnung
Geförderte Initiativen müssen unaufgefordert bis zum 30. April einen Rechenschaftsbericht und Rechnungsabschlüsse bei dem Referat für Verwaltung einreichen. Jahresabrechnung für Initiativen und Gremien findet ihr auf unserer Website. Ansprechpartner bezüglich der Anfertigung von Abrechnungen ist das Referat für Finanzen.

Wichtig:
Die Initiative ist verpflichtet, in Veranstaltungsankündigungen, Medieninformationen und Publikationen auf die finanzielle Förderung durch die Studierendenschaft hinzuweisen.

Checkliste: Checkliste Initiativantrag