
Uhrzeit | Montag | Dienstag | Mittwoch | Donnerstag | Freitag |
12:00 Uhr | Ausstellungseröffnung mit der Präsidentin Prof. Dr. Julia von Blumenthal Lebenslauf eines To-Go Cups 11:30Uhr Ort: Bibliotheks Café, HG |
DIY – Workshop Do your own cosmetic. Ort: GD | Lunch Lecture mit Theresa Heyd (Uni Greifswald). Neue Klimaöffentlichenkeiten: Sprache, Macht u. Klima. Ort: Mensa GD |
Global Climate Strike Treffpunkt: Bahnhof Vorplatz, FFO | |
14:00 Uhr | Müllsammelaktion von Rotaract und Interstudis Treffpunkt: Ehrenhof HG |
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16:00 Uhr | Aus Müll wird Kunst Eine Installation Ort: GD Vorplatz |
Plakate Basteln für den Global Climate Strike Ort: Gerstenberger Höfe |
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18:30 Uhr | Vortrag mit Prof. Reimund Schwarze: „Deutschlands Klimapaket unter der Lupe“ Ort: Volkssolidarität, Logenstr. 1 | ||||
19:00 Uhr | Klima und Umweltcafé Was macht Frankfurt und seine Bürger in Sachen Klimaschutz? Was müssen wir besser machen? Expert*innen: Susan Schmidt, (Stadtverwaltung), Torsten Röglin (Stadtwerke), Ralf Kaiser (Gewerkschaftssekretär DGB) Ort: St. Georg Gemeinde Haus | Fritz Campus Quiz Ort: GD |
Movie Night Ort: Gerstenberger Höfe | ||
20: 00 Uhr | Party klimaneutral mit regionalem Bier
Ort: tba. |
Brandenburgische Landesregierung beschließt Erstattungen von Rückmeldegebühren nur an Musterkläger*innen
P R E S S E M I T T E I L U N G
des Allgemeinen Studierendenausschusses (AStA) der Universität Potsdam,
der Brandenburgischen Studierendenvertretung (BrandStuVe) und der
Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) Brandenburg
Potsdam, den 26.09.2017
Brandenburgische Landesregierung beschließt Erstattungen von
Rückmeldegebühren nur an Musterkläger*innen [1]
– AStA, BrandStuVe und GEW veröffentlichen Erstattungsanträge und
kündigen weitere Klagen an
In ihrem heutigen Kabinettsbeschluss hat die brandenburgische
Landesregierung beschlossen, lediglich den Musterkläger*innen der
51-Euro Klage eine Erstattung der jahrelang unzulässig erhobenen
Rückmeldegebühren zu gewähren. Vorrausgegangen war dem Beschluss das
abschließende Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg vom
22.06., welches die erhobenen Rückmeldegebühren an brandenburgischen
Hochschulen zwischen dem Wintersemester 2000/01 und dem Wintersemester
2007/08 für nichtig erklärte und somit einen Beschluss des
Bundesverfassungsgerichts vom Februar diesen Jahres bestätigte. Aus dem
Urteil des OVG ging hervor, dass sämtliche im angegebenen Zeitraum
erhobenen Rückmeldegebühren an die Betroffenen erstattet werden müssen.
„Es ist nichts weniger als eine Farce, dass trotz eines rechtskräftigem
Urteils die Landesregierung tausenden Studierenden die Erstattung der
Rückmeldegebühren verweigert und sie so mit den unzulässigen Mehrkosten
allein lässt. Dass nun lediglich die Musterkläger*innen, die bewusst für
die gesamte Studierendenschaft Brandenburgs geklagt haben, eine
Rückzahlung erhalten sollen, spottet sowohl juristischer als auch
politischer Vernunft, wurde durch die verfassungswidrigen, versteckten
Studiengebühren doch jahrelang Studierenden Geld aus der Tasche
gezogen“, so Lukas Zechner, Referent für Hochschulpolitik im AStA der
Universität Potsdam.
„Das Land Berlin hat im fast identischen Berliner Klageverfahren
gezeigt, wie eine saubere Abwicklung geht: Dort bekamen alle früher
Immatrikulierten die Möglichkeit, unbürokratisch die Rückzahlung zu
beantragen. Das Land Brandenburg, das für die verfassungswidrige
Formulierung im Gesetz selbst verantwortlich war, will sich nun
drücken“, bestätigt Günther Fuchs, Landesvorsitzender der GEW Brandenburg.
„Für uns steht fest: Sollte sich unsere Landesregierung tatsächlich
weigern, dem Urteil des OVG nachzukommen, werden wir die Umsetzung des
Urteils gerichtlich durchsetzen“, bekräftigt Florian Blume, Sprecher der
BrandStuVe.
Die BrandStuVe und die GEW fordern alle Studierenden, die Anspruch auf
Rückzahlungen haben, dazu auf, einen entsprechenden Antrag zu stellen.
Unter folgenden Links können Musteranträge heruntergeladen werden:
www.facebook.com/51euro
http://astaup.de/2017/09/erstattungsantrag-rueckmeldegebuehren/
Stellungnahme zur Finanzierung der Buslinie 983 durch die Studierendenschaft der Viadrina
Fälschlicherweise wurde in der MOZ vom 30.September berichtet, dass der AStA der Viadrina eine erneute Finanzierung der Buslinie 983 beschlossen hat.
Dem AStA ist ein Vertragsentwurf zugegangen, welcher an das Studierendenparlament weitergeleitet wurde. Ein Beschluss wurde jedoch noch nicht gefasst. Zwar ist der AStA vertretungs- und zeichnungsberechtigt, der Vorsitzende des AStA Sebastian Pape möchte trotzdem ein Votum des StuPa über die weitere Finanzierung abwarten.
– Georg Gauger, Referent für Hochschulpolitik Außen
Einladung zur 22. Sitzung XXVI. Legislatur
sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit möchten wir euch herzlich zur 22. AStA-Sitzung der 26. Legislatur einladen.
Diese wird am Dienstag, den 11. Juli um 18 Uhr (c.t.) stattfinden.
Die Tagesordnung kann hier eingesehen werden.
Die Frist für Projektanträge endet wie üblich 24 Stunden vor Sitzungsbeginn.
Vollversammlung
sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit möchten wir euch herzlich zur Vollversammlung einladen.
Diese wird am Dienstag, den 27. Juni um 13 Uhr (s.t.) stattfinden.
Die Tagesordnung kann hier eingesehen werden.
Die Frist für Projektanträge endet wie üblich 24 Stunden vor Sitzungsbeginn.
Einladung zur 19. Sitzung der 26. Legislatur
sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit möchten wir euch herzlich zur 19. AStA-Sitzung der 26. Legislatur einladen.
Diese wird am Mittwoch, den 7. Juni um 18 Uhr (c.t.) stattfinden.
Die Tagesordnung kann hier eingesehen werden.
Die Frist für Projektanträge endet wie üblich 24 Stunden vor Sitzungsbeginn.
Offener Brief an den Oberbürgermeister der Stadt Frankfurt (Oder), sowie den Bürgermeister der Stadt Słubice
Wir, die Vertreter*innen der Studierendenschaft der Europa-Universität Viadrina, möchten unsere tiefste Besorgnis um den unklaren Weiterbetrieb der Buslinie 983 zum Ausdruck bringen.
Der Vertrag samt Genehmigung für die Verbindung zwischen Frankfurt (Oder) und Słubice läuft zum 30.09.2017 aus. Nach unserem Kenntnisstand ist nicht sicher, ob die deutsch-polnische Line ab 01.10.2017 weiter betrieben werden kann.
Die vollständige Pressemitteilung findet ihr hier: AStA-Pressemitteilung-09.02.2017
Stellungnahme zum Beschluss des Bundesverfassungsgerichts
Der AStA der Europa-Universität Viadrina begrüßt den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zur sogenannten „51,- € Klage“.
AStA-Pressemitteilung-07.02.2017
Studieren im analogen Zeitalter
Studieren im analogen Zeitalter? Eine kurze Erläuterung zu den aktuellen Entwicklungen mit der VG Wort findet ihr hier. Wir empfehlen den Studierenden sich alle derzeit noch verfügbaren Werke vor dem 01.01.2017 herunterzuladen.
Vorbehaltserklärung zur Rückmelde- und Immatrikulationsgebühr WiSe 2016/2017
Liebe Studierende,
die jedes Semester zu zahlende Immatrikulations-/Rückmeldegebür enthält eine so genannte Einschreibegebühr in Höhe von 51€.
Diese Gebühr wird von den Studierendenschaften als nicht rechtens betrachtet. Hierzu läuft seit ihrer Einführung eine Klage, die nunmehr seit 2013 beim Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung liegt.
Sollte die Klage erfolg haben, besteht die Wahrscheinlichkeit, dass die Studierenden, welche die Gebühr unter Vorbehalt gezahlt haben einen Beitrag zurückerhalten.
Daher empfehlen wir diese Gebühr nur unter Vorbehalt zu zahlen. Hierzu haben wir eine Vorlage erstellt, die ihr ausfüllen und bei uns abgeben könnt. Das Formular findert ihr hier.
Wir werden euch weiter auf dem laufenden halten.
Florian Blume
(Berufener Referent Hochschulpolitik Außen)
Nähere Infos zu der Klage und wie die Chancen stehen findet ihr hier (dieses Info- Dokument wurde bereits vor einigen Legislaturen entworfen).