Service


Der AStA ist bemüht euch bei Fragen zum Studium, aber auch zum Lebensumfeld beratend zu Seite zu stehen. Hierzu nutzt bitte unser umfassendes Beratungsangebot:

AStA: Beratung bei allen wichtigen Fragen rund ums Studium; Einreichung von Anträgen auf „Baby-Begrüßungsgeld“, „Zuschuss zum Semesterticket“, „Erstattung des Semestertickets“ und „Härtefalldarlehen“; Unterstützung bei Projekten durch finanzielle Mittel und mit AStA- Infrastruktur.
Ihr findet uns Mo – Mi von 13:00 bis 14:00 Uhr.

AStA-Sprechstunden: zurzeit nur bei vorheriger Absprache

Sozialberatung: Das AStA Referat für Soziales erreicht ihr zur persönliche Kontaktaufnahme per Mail über asta-soziales@europa-uni.de
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Psychologische Beratung: Das Studium ist eine enorme Herausforderung für jeden und kann einen schnell an die eigenen Grenzen bringen. Auf einmal kommt ein Punkt, an dem das Studium nicht mehr voran geht. Das große Ziel, das Studium erfolgreich zu Ende zu bringen, droht zu scheitern. Der AStA unterstützt die psychologische Beratung an der Universität.
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Fachschaftsräte: Die Studentische Interessenvertretung der Fachschaften (ReWi, WiWi, KuWi) ist in den Fachschaftsräten organisiert, die Fragen rund um den Einstieg ins Studium gerne beantworten.
FSR WiWi
FSR KuWi
FSR Jura

Brauchst du eine kostenfreie Rechtsberatung ? verbraucherzentrale-brandenburg.de/angebote-fuer-studierende

Neben den vom AStA organisierten Beratungsangeboten gibt es noch eine Vielzahl von Hilfsangeboten. Die jeweiligen Ansprechpersonen sind unter folgendem Link zu finden:

Beratung

Die Erstattung des Semestertickets erfolgt auf Antrag gem. § 5 der  Beitragsordnung der Studierendenschaft 2020.

Das Formular, wie auch alle anderen aktuellen Formulare, findest Du unter Dokumente.

Der Einreichzeitraum ist jeweils ein Monat ab Vorlesungsbeginn eines jeden Semesters.

Einzureichen sind:

1. Antrag auf Zuschuss zum Semesterticket (vollständig ausgefüllt und unterschrieben)

2. Immatrikulationsbescheinigung für das jew. Semester und eine Kopie des Semestertickets auf dem Studierendenausweis

3. Kopie des Personalausweises oder Passes (gibst Du den Antrag persönlich zu den Sprechzeiten ab, reicht auch das Vorzeigen; gehe sicher, dass dies vom AStA-Team auf dem Antrag vermerkt wird!)

4. Nachweis über sämtliche Abzüge z.B. Mietvertrag, Krankenversicherung

5. Nachweis über alle Einkünfte. Dafür sind die Kontoauszüge aller Konten (d.h. ggf. auch die ausländischer (z.B. polnischer) Konten) der letzten 3 Monate einzureichen. Du erhältst BAföG, Wohngeld o.ä.? Kopie der Bescheide beifügen!

Schone die Umwelt! Drucke Deinen Antrag und die Unterlagen beidseitig aus. 🙂

Du erhältst eine Mail, falls noch Unterlagen nachzureichen sind oder sich Fragen aufwerfen. Wenn Du alles vollständig eingereicht hast und Dein Einkommen insgesamt unter 735€ liegt, erhältst Du den Zuschuss einfach überwiesen (ca. einen Monat nach Abgabefrist).

Bei Fragen und Anregungen kannst du dich gerne an das Referat für Soziales unter asta-soziales@europa-uni.de wenden.

Achtung, es gibt eine Richtlinie über die Ausstellung der Gremienbescheinigungen!
Gemäß § 2 ist der Antrag auf Ausstellung einer Gremienbescheinigung inklusive aller benötigten Informationen, insbesondere aktuellen Kontaktdaten, vor Ende der Legislaturperiode an das Referat Hochschulpolitik Innen unter der Verwendung des Formulars zu richten.

Liebe Antragsstellerinnen und Antragsteller!

Mit der Projektförderung aus Mitteln der Studierendenschaft kann euch bei der Finanzierung studentischer Unternehmungen geholfen werden.

Antragsstellung
Anträge sind gem. § 3 Abs. 3 der RICHTLINIE ZUR VERGABEVON PROJEKTZUSCHÜSSEN AUS MITTELN DER STUDIERENDENSCHAFT 2020

  • digital an den AStA Vorsitzenden (asta@europa-uni.de, optimal: PDF-Format) zu senden sowie
  • unbedingt schriflich & unterschrieben per Post oder durch persönliche Abgabe während der Sprechzeiten im AStA Büro einzureichen

Der schriftliche Eingang zählt.

Die Entscheidung über die Förderwürdigkeit eures Projekts findet auf Grundlage der Projekt-Richtlinie (RL-Projekt) statt, die auf unserer Website unter „Dokumente“ einzusehen ist.

Bis bald zu eurer Projektvorstellung auf der Sitzung!
Eine gesonderte Einladung erfolgt nicht. Stellt ihr einen Antrag bis zu 24 Stunden vor der nächsten Sitzung, wird euer Antrag dort besprochen. Die Sitzungstermine findet ihr auf der Hauptseite.

Im Fall eines positiven Entscheids über euer Projekt erhaltet ihr das Formular Kenntnisnahme Projektanträge zur Signatur.

Wichtig:
Die Initiative ist verpflichtet, in Veranstaltungsankündigungen, Medieninformationen und Publikationen auf die finanzielle Förderung durch die Studierendenschaft hinzuweisen.

Achtung! Es gibt eine neue Fördermöglichkeit für studentische Gleichstellungsprojekte.

Hierfür können Fördermittel im Gleichstellungsbüro laufend beantragt werden (keine Antragsfrist). Im Rahmen der verfügbaren Mittel kann eine Förderung für/ von  Studierenden und/oder Promovierenden beantragt und initiierte Projekte gewährt werden, die sich überwiedgend an Studierende und/oder Promovierende richten.

Unterstützt werden können Vorhaben, die eines oder mehrere der folgenden Ziele verfolgen:

– die  selbständige  Beschäftigung  der  Studierenden  und/oder  Promovierenden  mit Themen wie Gleichstellung der  Geschlechter,  Gender  und geschlechtsspezifische Benachteiligungen und Stereotypen zu fördern,
– Studierende und/oder Promovierende für diese Themen im Zusammenhang mit dem Studium oder einer wissenschaftlichen Karriere sensibilisieren,
– darauf  hinzuwirken,  den  Frauenanteil  in  (Promotions-)Studiengängen  oder Teildisziplinen zu erhöhen, in denen Frauen noch unterrepräsentiert sind,
– Studentinnen,  Absolventinnen  oder  Promovendinnen  für  den  Einstieg  in  eine wissenschaftliche Qualifikation zu ermutigen oder sie dabei zu unterstützen.
Förderfähig sind dabei insbesondere Kosten für folgende Formate und Angebote: Gastvorträge, Workshops, Filmvorführungen, studentische Konferenzen, Lesungen, Performances, Ausstellungen oder andere Veranstaltungsformate sowie Publikationen und Kinderbetreuungskosten bspw. bei studentischen Konferenzen.

Die Informationen zur Antragsstellung sowie das Antragsformular finden sich hier: studentischer Gleichstellungsfonds Berichtsformular interaktiv

https://www.europa-uni.de/de/struktur/unileitung/stabsstellen/chancengleichheit/gleichstellung/forschung_lehre/Studierende/index.html

Internationaler Studentenausweis/ISIC-Card: Die International Student Identity Card (ISIC) wird international anerkannt und ermöglicht euch Studentenvergünstigungen und weitere Vorteile. Auf schnellstem Wege erlangt ihr diese unter
https://de-online.aliveplatform.com/ordering/card-type-selection?